Je nach Ausstattung des Gebäudes kann das Steuerrecht aber tückisch sein: Wenn der Vermieter dem Mieter bspw. Seit dem Erhebungszeitraum 2021 bestehen durch die Neuregelung in § 9 Nr. Davon abgesehen sind bereits jetzt von der Problematik betroffene Gewerbesteuerbescheide bis zur höchstrichterlichen Klärung unbedingt offen zu halten. Das Gebäude wird an zwei Parteien vermietet. 1 Satz 2 GewStG zusteht, wenn sie Grundbesitz nur mittelbar über die Beteiligung an einer … In Satz 1 wird die pauschale Kürzung geregelt, wobei unter bestimmten Voraussetzungen alternativ für Grundstücksunternehmen eine erweiterte Kürzung nach Sätzen 2-5 in Anspruch genommen werden kann. Zwar wird die erweiterte Kürzung nur gewährt, wenn keine schädlichen Nebentätigkeiten ausgeübt werden; denn die Tätigkeit des Unternehmers muss sich auf die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens beschränken. Problematisch ist die Mitvermietung von Maschinen, Betriebsvorrichtungen aber auch gegebenenfalls Mobiliar … Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen; 13. Die erweiterte Kürzung findet allerdings dann keine Anwendung, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient (§ 9 Nr. Nicht begünstigungsschädlich sind lediglich Nebentätigkeiten, die der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engen Sinne dienen und zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung sind. Ohne erweiterte Kürzung kann sich die Gesamtsteuerlast verdoppeln. Ausschlussgrund ist daher jedwede Tätigkeit, welche den Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung überschreitet. Fremdverwaltung von Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen. 1 S. 3 lit. Erweiterte Kürzung bei Veräußerung eines Grundstücks. Die steuerliche Praxis könnte ggf. Jüngst hatte der GrS darüber zu befinden, ob einer Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch egal ob Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder geringfügige weitere gewerbliche Tätigkeiten – überall lauern Gefahren. Also „Verwaltung und Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes“. 1. Erforderlich ist dafür regelmäßig, dass solche Unternehmen ausschließlich … Erweiterte Kürzung bei Grundstücksgesellschaft. Schädlich: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Tätigkeiten zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für das Wohnungsunternehmen insgesamt. Um der Voraussetzung der nahezu ausschließlichen Verwaltung eigenen Grundbesitzes zu genügen, werden in der Praxis etwaige schädliche Tätigkeiten im Vorfeld … II 2019, 705; Die erweiterte Grundstückskürzung scheidet bei Ermittlung des Gewerbeertrags jedoch in folgenden Fällen aus: Die Klägerin hat hingegen noch das Nachbargrundstück 2 angemietet und an die S-GmbH vermietet. Als weitere Erleichterung wurde die Bagatellgrenze in Höhe von 5% in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags) finden nicht auf Unternehmen Anwen dung, die Tätigkeiten ausüben, die als solche gewerbesteüerpflichtig sind und nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehören (An schluß an BFH-Urt. Insoweit hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich reagiert und Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung eingeführt. Die Klägerin hat hingegen noch das Nachbargrundstück 2 angemietet und an die S-GmbH vermietet. Bisherige Brennpunkte und Neuerungen durch das Fondsstandortgesetz - Ebook written by Janic Wiesemann. Bisher schädliche Tätigkeiten für den Ansatz der erweiterten Grundstückskürzung Die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer kann derzeit nur von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, die ausschließlich eigenen Grundbesitz halten und verwalten (abgesehen von begünstigungsunschädlichen Nebentätigkeiten, wie zum Beispiel der … zukünftig gestalterisch entgegenwirken und solche Tätigkeiten, die für die erweiterte Kürzung schädlich sind, ausgliedern. 1 GewStG). 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) weiterhin eng aus. In diesem Beitrag „Gewerbesteuer Kürzung Betriebsvorrichtungen“ wird klar gestellt, wer die erweiterte Gewerbesteuer Kürzung in Anspruch nehmen darf. 2. die Nutzung des eingebauten Lastenaufzugs gestattet, … Der Bundesfinanzhof legt die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. Bis zu einer offiziellen Verlautbarung seitens des BMF sollte, wenn möglich, die Nutzung eines Betriebs-PKW für private Zwecke eher vermieden werden. Sie gilt aber nur für reine Grundstücksunternehmen und nicht für Betriebe, die aufgrund weitergehender Tätigkeiten gewerbesteuerpflichtig sind. Privatnutzung von betrieblichen Pkw als schädliche Tätigkeit? Die Einschränkungen durch Sätze 5 und 6; V. Umfang der Kürzung; … Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist auch keine Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen. Der BFH hat entschieden, dass bei einer Betriebsaufspaltung auch im Fall einer vermögensverwaltenden Betriebskapitalgesellschaft für das Besitzeinzelunternehmen grundsätzlich keine Möglichkeit … Es darf ausschließlich eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausgeübt werden mit der Folge, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit für die Anwendung der erweiterten Kürzung schädlich ist (z.B. Bereits geringfügige steuerschädliche Nebentätigkeiten schließen die erweiterte Kürzung ohne Bagatellgrenze aus.Deutlich machen dies drei jüngere Entscheidungen, die insbesondere für Vermieter von Gewerbeimmobilien … So ist beispielsweise eine Mitvermietung von … Es enthält eine wichtige Änderung bei der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). In Zukunft soll für Nebentätigkeiten eine Unschädlichkeitsschwelle von 5 % der Einnahmen aus der Grundbesitzüberlassung gelten. Leitsätze. Juli 1990, BStBl. Betreuung von Wohnungsbauten ; 14. Sollten die Anwendung der erweiterte Grundstückskürzungen ausgeschlossen sein, ist die pauschale Kürzung nach § 9 Nr.1 S.1 GewStG anzusetzen. eine Ladenfläche vermietet. Der Betriebsprüfer wollte die erweiterte Kürzung (insgesamt) versagen, da es sich bei diesem Grundstücksteil nicht um die Verwaltung „eigenen“ Grundbesitzes handle. die vermeidbare Gewerbesteuerbelastung von rund 15 % des Gewinns aus Vermietung. Hintergrund der erweiterten Kürzung Befreite Tätigkeiten Nicht befreite, aber unschädliche Tätigkeiten Nicht befreite, sogar schädliche Tätigkeiten „Ausschließliche“ Tätigkeiten insbesondere Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz • Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen • Betreuung von Wohnungsbauten inkl. Weitere Voraussetzungen für die Kürzung nach Satz 2; IV. 1 Sätze 2-6 GewStG) ermöglicht Grundstücksunternehmen, die allein aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Entlastung ihrer Grundstückserträge von der Gewerbesteuer. 1 Satz 2 GewStG ausschließen Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags kann von Wohnungsunternehmen nicht in Anspruch genommen werden, die Tätigkeiten ausüben, die als solche gewerbesteuerpflichtig sind und nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehören (BFH-Urt. Danach bleibt die erweiterte Kürzung ab dem Erhebungszeitraum 2021 erhalten, wenn die Einnahmen im maßgeblichen Wirtschaftsjahr aus diesen („schädlichen“) Tätigkeiten nicht höher sind als 5% der Einnahmen, die aus der Überlassung des Grundbesitzes und aus unmittelbaren Vertragsverhältnissen mit den Mietern des Grundstücks stammen. Unschädlich sind diese weitergehenden Tätigkeiten allerdings, wenn es sich um “erlaubte” Nebengeschäfte handelt … Außerdem wird erklärt, was man unter einer schädlichen Mitvermietung, sowie einer Betriebsvorrichtung versteht. (5) Tätigkeiten, die die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. Gemäß § 9 Nr. Jegliche andere Tätigkeit, zum Beispiel auch das Mitvermieten von Betriebsvorrichtungen, ist schädlich. 1 Nr. Unabhängig von der Rechtsform (Kapitalgesellschaft oder gewerblich geprägte GmbH & Co. KG) kann ein Antrag auf erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags durch den Steuerpflichtigen gestellt werden, soweit es sich um ein Grundstücksunternehmen handelt. Nach Auffassung des Gerichts sollte die Geschäftsführung jedoch wohl auch dann unschädlich sein, wenn diese unentgeltlich ausgeübt … Dies war Bei vorliegender Voraussetzung wird das Unternehmen … Das FG Schleswig-Holstein hat in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung vom 29.09.2021 (Az. In dieser Konstellation wird der Vermieter in der Regel allerdings eine sog. Stellt sich die Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft danach als Verwaltung eigenen Grundbesitzes dar, kann diese „Tätigkeit“ als solche nicht zugleich eine schädliche Tätigkeit „Halten einer Beteiligung“ sein, die zur Versagung der erweiterten Kürzung führt. 1 S. 5 Nr. Senats wäre wohl auf Ebene des geschäftsführenden Gesellschafters (Obergesellschaft) die sog. In Satz 5 regelt insbesondere die schädliche Tätigkeit der Vermietung an Gesellschafter. Die Klägerin hat hingegen noch das Nachbargrundstück 2 angemietet und an die S-GmbH vermietet. Im vergangenen Jahr war sie zunächst der Auffassung, dass selbst dann eine schädliche Tätigkeit vorliegt, wenn einem Gesellschafter oder einem Mitunternehmer ein betrieblicher Pkw zur privaten Nutzung … Bereits geringfügige steuerschädliche Nebentätigkeiten schließen die erweiterte Kürzung ohne Bagatellgrenze aus. 73, BFHE 109,459 = BStBl. … Privatnutzung von betrieblichen Pkw als schädliche Tätigkeit? Nicht begünstigungsschädlich sind lediglich Nebentätigkeiten, die der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engen Sinne dienen und zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung sind. Die erweiterte Grundstückskürzung ist in der Praxis von großer Bedeutung für Immobilienunternehmen, die nur auf Grund der Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen und der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Nach einer Betriebsprüfung bei der A-GmbH versagte der Prüfer die erweiterte Kürzung nach § 9 Abs. Nr. Danach bleibt die erweiterte Kürzung ab dem Erhebungszeitraum 2021 erhalten, wenn die Einnahmen im maßgeblichen Wirtschaftsjahr aus diesen („schädlichen“) Tätigkeiten nicht höher sind als 5 % der Einnahmen aus der Überlassung des Grundbesitzes und aus unmittelbaren Vertragsverhältnissen mit den Mietern des Grundstücks stammen. Eine Gesetzesänderung bietet in dieser Frage nun etwas mehr Flexibilität und kann helfen, die erweiterte Grundstückskürzung auch bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen anzuwenden. a) Die Voraussetzungen des § 9 Nr. Es handelt sich um keine zulässige Tätigkeit. Es entschied, dass das Finanzamt die erweiterte Kürzung gem. 1 S. 2 ff GewStG aufgenommen. Gerade im Bereich der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen sollten die Unternehmen den gewonnenen Spielraum in geeigneten Fällen nutzen und prüfen, … Erweiterte Kürzung bei Beteiligung an einer V+V GbR. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten … Allgemeines (1) 1 Die Kürzung nach § 9 Nr. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern (früher „Kaufeigenheimen, Kleinsiedlungen“) und Eigentumswohnungen an sich im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels stattfindet. 2 Grundstücksunternehmen, die die in § 9 Nr. Bereits geringfügige steuerschädliche Nebentätigkeiten schließen die erweiterte Kürzung ohne Bagatellgrenze aus.Deutlich machen dies drei jüngere Entscheidungen, die insbesondere für Vermieter von Gewerbeimmobilien … Eine Optimierungsmöglichkeit ist die Auslagerung der BVO und etwaiger schädlicher Tätigkeiten auf eine eigenständige Gesellschaft. Entscheidungen des Großen Senats (GrS) des BFH sind eine Ausnahme und verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die GmbH, kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, war weder zur Geschäftsführung noch zur Vertretung der KG befugt. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) weiterhin eng aus. Zudem wird geklärt, was eine zulässige, aber nicht begünstete Tätigkeit ist. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, handelt es sich um eine – für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – schädliche gewerbliche Tätigkeit und Betriebseinnahmen. Bundesfinanzhof 18.12.2019, III R 36/17: Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Ob ein Nebengeschäft unschädlich ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen im jeweiligen … Ihre Überlassung stellt keine Verwaltung oder Nutzung von Grundbesitz, sondern eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit dar. erweiterte Kürzung nicht möglich und die Mieterträge würden bei diesem im Umfang seiner Beteiligung der Gewerbesteuer unterliegen. 2. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 führt nunmehr die Erzielung von Einnahmen aus solchen schädlichen Nebentätigkeiten, wie z.B. Neue Bagatellgrenzen ab Erhebungszeitraum 2021 Ab dem Erhebungszeitraum 2021 stehen dem Steuerpflichtigen nunmehr zwei Bagatellgrenzen zur Verfügung, in denen Mietnebenleistungen zulässig und damit unschädlich … Daher handle es sich nicht um eine … Nr. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. 1 S. 3 lit. Errichtung und Veräußerung von EFH, ZFH oder ETW; 15. 1 Satz 2 und 3 GewStG (erweiterte Kürzung) kann von allen Unternehmensformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften) in Anspruch genommen werden. getragen und zusammen mit der Immobilie an die B-AG … Die erweiterte Kürzung kommt nur hinsichtlich der begünstigten Tätigkeiten in Betracht. Nach § 9 Nr. Untererbbaurecht schädlich sein kann. Sobald die GmbH irgendeine gewerbliche Tätigkeit ausübt, wären alle Erträge gewerbesteuerpflichtig. WICHTIG: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist jedoch vorstehend nur möglich, wenn die Einnahmen aus den vorgenannten Stromlieferungen zusammen (d.h. a) +b)) maximal 10% der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes betragen. Die Erzeugung und Lieferung von Strom durch Wohnungsunterneh-men – auch an Mieter – wird von Seiten der Finanzverwaltung als gewerbliche und damit für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung schädliche Tätigkeit … Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat nun auch zum Betrieb einer Photovolfaikanlage durch ein Grundstücksunternehmen Stellung bezogen: Danach führt Desweiteren wird gezeigt, … Soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr.1 S.2 GewStG erfüllt sind kann eine erweiterte Grundstückskürzung bei einem positiven Gewerbeertrag beansprucht werden. vom 31. Bisherige Brennpunkte … Entsprechend änderte die Finanzverwaltung die Festsetzung der Gewerbesteuer nach der Betriebsprüfung zu Ungunsten der Klägerin und legte lediglich die Kürzung nach § 9 Nr. Eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags grundsätzlich aus. Der Bundesfinanzhof legt die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. Der Bundesfinanzhof legt die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 2 GewStG, da die A-GmbH Aufwendungen für Betriebsvorrichtungen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter (Rohrpostanlage für 13.500 EUR, Info-Terminals für 24.652 EUR etc.) Hieran kann also kein gesondertes rechtliches Eigentum … Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Beteiligung an einer vermögensverwaltenden, grundbesitzenden Personengesellschaft. Die Klägerin hat hingegen noch das Nachbargrundstück 2 angemietet und an die S-GmbH vermietet. Ihre Überlassung stellt keine Verwaltung oder Nutzung von Grundbesitz, sondern eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit dar. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in den geänderten Gewerbesteuermessbescheiden der entsprechenden Streitjahre zu Unrecht versagt habe, da die Klägerin in den betreffenden Streitjahren eigenen Grundbesitz verwaltet und keine schädlichen Tätigkeiten, vor allem aufgrund der Beteiligung an der … Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. 2. Auf dem Spiel steht die günstige 15 % Steuerbelastung von Immobilien GmbH’s bzw. 6. Zwar wird die erweiterte Kürzung nur gewährt, wenn keine schädlichen Nebentätigkeiten ausgeübt werden; denn die Tätigkeit des Unternehmers muss sich auf die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens beschränken. Eine gewerbliche Betätigung, die nicht zu den im Gesetz genannten unschädlichen Nebentätigkeiten zählt, schließt daher grundsätzlich die erweiterte Kürzung aus, selbst wenn … Damit machte der BFH jetzt Schluss und verschärfte mit seinem Urteil vom 19.10.2010 (I R 67/09, veröffentlicht am 23.02.2011) die Finanzrechtsprechung. Für die Inanspruchnahme der erweiterten Grundstückskürzung gemäß § 9 Nr.1 S. 2 GewStG darf das Grundstücksunternehmen lediglich eigenen Grundbesitz verwalten. Wann kann bei einer Betriebsaufspaltung die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung beansprucht werden? Demleitner, Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei nicht eigenem Grundbesitz, BB 2010, S. 1257). In diesem Fall ist dann die gesamte erweiterte Kürzung gefährdet. Erweiterte Kürzung beim Gewerbeertrag. Eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags grundsätzlich aus. Zwar wird die erweiterte Kürzung nur gewährt, wenn keine schädlichen Nebentätigkeiten ausgeübt werden; denn die Tätigkeit des Unternehmers muss sich auf die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens beschränken. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) weiterhin eng aus. b)und c) zwei Bagatellgrenzen, die bisher schädliche Tätigkeiten in einembestimmten Umfang zulassen. Dazu zählen 10 % der Einnahmen aus Stromlieferungen aus erneuerbaren Energien oder aus dem Betrieb von Ladestationen und 5 % der Einnahmen aus unmittelbaren … Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für erweiterte Gewerbesteuerkürzung schädlich. Als weitere Erleichterung wurde die Bagatellgrenze in Höhe von 5% in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). c. GewStG führen nunmehr Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes nicht zu einer Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung, wenn die Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Wegen der ausschließlichen Vermietung zahlen wir keine Gewerbesteuer auf die Mieteinnahmen in der GmbH (sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Sinne des § 9 Nr. Untererbbaurecht schädlich sein kann. Die erweiterte Kürzung wird auf Antrag an Stelle der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags gewährt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Die Vermietung und Verpachtung von langfristig gehaltenen Immobilien fällt unter diesen Begriff. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen . Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung darf auch in Anspruch nehmen, wer ein bebautes Grundstück oder bspw. Der Betriebsprüfer wollte die erweiterte Kürzung (insgesamt) versagen, da es sich bei diesem Grundstücksteil nicht um die Verwaltung „eigenen“ Grundbesitzes handle. Dabei ist die Fruchtziehung unter Erhalt der Substanz gemeint. 1. Deutlich machen dies drei jüngere Entscheidungen, die insbesondere für Vermieter von Gewerbeimmobilien … Hinweis: Die Tätigkeit darf aber nicht auch noch eine gewerbliche Betätigung enthalten (z.B. 1 Satz 2 GewStG. Die Finanzverwaltung versucht immer wieder aufs Neue, Grundstücksunternehmen die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung zu versagen. Bereits geringfügige steuerschädliche Nebentätigkeiten schließen die erweiterte Kürzung ohne Bagatellgrenze … Dezember um 23:59 Uhr die erweiterte Kürzung in Fällen der Veräußerung des maßgebenden Grundbesitzes im laufenden Erhebungszeitraum zum Tragen kommt. Diese erweiterte Grundbesitzkürzung führt bei der vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH zur Kürzung des Gewinns um die Erträge aus Vermietung und damit zum Entfall der Gewerbesteuerbelastung. Auch nur geringfügige Einnahmen sorgen damit für einen Wegfall der Steuervergünstigung (BFH vom 11.04.2019, III R 36/15, BStBl. Das Finanzamt erkannte im Rahmen einer Außenprüfung die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Werden diese Betriebsvorrichtungen ohne Weiteres mitvermietet, war die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung bislang ausgeschlossen. Daher handle es sich nicht um eine … Für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die sog. | Der Bundesfinanzhof legt die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) weiterhin eng aus. Aus zivilrechtlicher Sicht ist es jedoch oftmals problematisch, da die BVO häufig wesentliche Bestandteile des Gebäudes und damit des Grundstücks gemäß § 94 BGB sind.
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